Honorar

Meine Leistungen erfolgen in direkter privater Abrechnung mit meinen Klienten. Es erfolgt ein Abschluss eines Vertrages mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist, wodurch für Sie kein Risiko entsteht. Die Höhe meines Honorars richtet sich nach der Art der Leistung und ist auf Anfrage zu erfahren.

 


 

Vorteile der privaten Abrechnung:

● keine langen Wartezeiten auf einen Termin 

 (bei kassengebundenen Therapieplätzen beträgt die Wartezeit mindestens 6-12 Monate).


● Sie benötigen keine ärztliche Überweisung.

● Persönliche Handlungsfreiheit: freie Wahl des Therapeuten und des Therapieverfahrens.

● Ihre Psychotherapie wird nicht aktenkundig, 
d.h. es erfolgt kein Eintrag in die Patientenakte Ihrer Krankenkasse oder bei anderen Institutionen.


 


 

Mögliche Kostenerstattungen

 

 

Gesetzliche Krankenkassen schließen eine Kostenübernahme von privater Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz prinzipiell aus. In absoluten Einzelfällen sind anteilmäßige Kostenerstattungen möglich unter den Bedingungen, dass bei Ihnen ein dringender Bedarf durch ärztliches oder psychologisch-psychotherapeutisches Attest bestätigt wurde und Ihnen im Rahmen einer zumutbaren Wartezeit und akzeptabler Entfernung kein adäquater kassengebundener Psychotherapieplatz angeboten werden kann. Bitte erkunden Sie sich VOR Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Versicherung.

 

 

Private Kranken- und Zusatzversicherungen können möglicherweise anteilmäßig die Kosten für private Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz übernehmen, jedoch unter der Voraussetzung des entsprechenden Vertragsbestandteils und eines anerkannten Therapieverfahrens (Richtlinienverfahren). Bitte erkunden Sie sich VOR Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Versicherung. Bei Neuabschluss von Versicherungen ist die Berücksichtigung einer eventuellen Sperrfrist notwendig.

 

 

Es besteht die Möglichkeit, Kosten für eine Psychotherapie als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastungen steuerlich geltend zu machen. Diesbezügliche Auskünfte erteilt der Steuerberater.